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1./ VERTRAGSABSCHLUSS
- Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, die binnen einer angemessenen Überprüfungsdauer erfolgen wird.
- Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2./ LEISTUNGSGEGENSTAND
- Dem Auftraggeber sind die wesentlichen Funktionsmerkmale der zu erbringenden Leistung bekannt; er trägt im Falle von Software das Risiko, daß diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Vorgaben des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsabschluß fachkundig beraten lassen.
- Als Lieferumfang gilt ausschließlich die Produktbeschreibung des Herstellers, die Dokumentation bzw. eine im Rahmen der Vertragsannahme festgehaltene Beschaffenheitszusicherung als vereinbart. Eine darüber hinaus gehende Funktionalität oder Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.
- Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Bei von uns vertriebenen Fremdprogrammen kann das Programmpaket Bedingungen des Fremdherstellers enthalten. Soweit diese Bedingungen uns verpflichten, sind sie nicht wirksam.
3./ LIEFERUNG
- Liefertermine sind bei Vertragsabschluß schriftlich anzugeben. Deren Einhaltung setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Vorleistungen sowie die Einhaltung sonstiger Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen.
- Bei nachträglichen Vertragsänderungen ist der Liefertermin erneut zu vereinbaren. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen - Streik, Aussperrung, Verspätung, das Ausbleiben von Zulieferungen etc. - tritt Lieferverzug nicht ein.
- Wird ein Liefertermin überschritten und ist eine vom Auftraggeber danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In Fällen der Erstellung von Individualsoftware oder der Inanspruchnahme von Beratung, Information oder sonstigen Dienstleistungen darf die Nachfristsetzung 4 Wochen nicht unterschreiten.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
4./ PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Sofern nicht ausdrücklich zugesichert, sind in den ausgewiesenen Preisen nicht enthalten: alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, die Transportkosten und Transportversicherungen sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung einschlägige gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Für sonstige Dienstleistungen, wie z.B. Betreuung, Beratung, Prüfung, Einarbeitung usw. werden die im Auftrag genannten Vergütungen und Stundensätze berechnet.
- Sollten sich die für die Kalkulation der Vergütung maßgebenden Kostenfaktoren nach Vertragsschluß um mehr als 20% ändern, sind wir berechtigt, die Vergütungen und Stundensätze nach entsprechender Darlegung für die Restlaufzeit des Vertrages angemessen anzupassen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware/ Dienstleistung und Rechnungsstellung, den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist besteht Zahlungsverzug; einer weiteren Anmahung bedarf es nicht. Während des Verzugs ist die Geldschuld durch den Unternehmer in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden vor.
5./ EIGENTUMSVORBEHALTE
- Wir behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie einen Besitzwechsel bzw. etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. & 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns solchenfalls bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Auftraggeber erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
6./. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE/ URHEBERRECHTE
- Ansprüche können Seitens des Auftraggebers nur geltend gemacht werden, sofern dieser uns unverzüglich schriftlich über eine behauptete Verletzung verständigt, diese nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Nach unserer Wahl werden wir - sofern uns dies zu angemessenen Bedingungen möglich ist- entweder ein Nutzungsrecht erwirken, das Produkt ändern oder austauschen; andernfalls nehmen wir das Produkt gegen Erstattung des entsprechenden Kaufpreisanteils zurück.
- Alle Rechte an der Software, Unterlagen, know how und sonstigen Informationen stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich uns zu, auch soweit diese durch Vorgaben oder mMitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. Gesetzlich und vertraglich untersagt sind insbesondere jedes nicht ausdrücklich erlaubte Weitergeben dieses geistigen Eigentums, geschützter Software und das Entwickeln ähnlicher Software unter Benutzung unserer Software als Vorgabe. Der Kunde wird unser vordefiniertes Eigentum, Software und deren Dokumentation ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugängig machen.
7./ LIZENZEN
- Der Auftraggeber hat im Rahmen der Bestimmungen des Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur zeitlich unbegrenzten Nutzung der Software. Der Lizenzpreis berechtigt zur Benutzung des Produkts auf einem Computersystem.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, zum Zwecke der Datensicherung eine Archivkopie des Produkts anzufertigen. Weitere Vervielfältigungen, gleich aus welchem Grund und gleich welcher Art, sind untersagt. Alle Unterlagen, die der Auftraggeber von uns erhält, sind Geschäftsgeheimnis und dürfen Dritten nur insoweit zugänglich gemacht werden, als dies zur Nutzung des Produkts durch den Auftraggeber erforderlich ist.
- Verstößt der Auftraggeber gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, so können wir ihn auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch nehmen. Unabhängig davon verpflichtet sich der Auftraggeber im Interesse einer ordnungsgemäßen Einhaltung der vorstehenden vertraglichen Verpflichtungen, bei Verstößen eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Lizenzpreises zu entrichten.
8./ GEWÄHRLEISTUNG
- Bei Lizenz- und/oder Standard-Software beschränkt sich unsere Gewähr auf die Übereinstimmung mit den veröffentlichten und bei Lieferung des Lizenzprogramms gültigen Programmspezifikationen, sofern es sich um reproduzierbare Fehler handelt. Wir leisten keine Gewähr für vom Kunden geänderte Software oder den Verlust von Informationen und Daten.
- Beim Verkauf von Hardware-Komponenten übernehmen wir keine Garantie für die Kompatibilität; auf Wunsch und auf Kosten des Kunden kann aber ein Gerät für einen Probelauf zur Verfügung gestellt werden.
- Im Falle von Individualsoftware, der Inanspruchnahme von Beratungen-, Service- oder sonstigen regelmäßigen Unterstützungsleistungen (z.B.: Service Providing Management Support) gilt die Übergabe der Datenträger oder Dokumente bzw. periodischer (Phasen-) Abrechnungen als Abnahme, es sei denn, der Auftraggeber erklärt binnen zwei Wochen ab Empfang der Ware/Dienstleistung schriftlich, daß er die Leistung wegen offensichtlicher Mängel als nicht vertragsgemäß anerkenne.
- Es obliegt dem Auftraggeber sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge zu beweisen.
- Von der Gewährleistung mitumfaßt werden nicht die Beseitigung erkennbarer Mängel, und/oder von Mängeln, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von uns durchgeführten Änderungen und Anbauten entstanden sind. Ebenso übernehmen wir keine Gewähr für Mängel, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
- Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierbei können wir die Nachbesserung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangt werden. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
- Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
- Wählt der Auftraggeber Schadensersatz, verbleibt die Ware beim ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
- Der Rücktritt oder sonstige Einschränkungen der Gewährleistungsrechte ist im Falle neu hergestellte Sachen oder Werkleistungen ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber im Rahmen deren Erstellung selbst Obliegenheitsverpflichtungen verletzt hat. In allen anderen Fällen ist der Rücktritt nur möglich, sofern der AG zuvor angemessene Fristen zur Nachbesserung gesetzt hat.
- Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
9./ HAFTUNGSAUSCHLUSS/ NEBENKOSTEN
- Die Gewährleistung entfällt, wenn in die verkaufte Hardware ein Eingriff vorgenommen oder die gelieferte Software durch den Auftraggeber oder einen defekten oder nicht geeigneten Computer beschädigt wird.
- Wir übernehmen die zum Zwecke der Nachbesserung anfallenden Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung, insbesondere Transportkosten, trägt der Auftraggeber.
10./ HAFTUNG
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beschränkt sich unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren unmittelbaren Durchschnittsschaden (§ 309 Nr.7a BGB). Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung und/oder bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.
- Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist.
11./ SONSTIGES
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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