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28. September 2011 mikado und Dierks + Bohle Rechtsanwälte veranstalten gemeinsamen Workshop

„Informationssicherheit im Krankenhaus - Aktuelle Herausforderungen an Datenschutz und Datensicherheit“

mikado veranstaltet am 28.09. (9 bis 13 Uhr) gemeinsam mit Dierks + Bohle Rechtsanwälte, spezialisiert auf Medizinrecht, einen IT-Security-Workshop zum Thema „Informationssicherheit im Krankenhaus - Aktuelle Herausforderungen an Datenschutz und Datensicherheit“.

  • Datenschutz  im Krankenhaus - Rechtliche Anforderungen
    Dr. Jan Hensmann, Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV), DIERKS + BOHLE Rechtsanwälte
  • Umsetzung von Informationssicherheit  und Datenschutz in der Praxis
    Magnus Kolweyh, IT Security Consultant, mikado ag
  • Offene Diskussionsrunde - Umgang mit Normen und Standards, Vorgehensmodell, Praxiserfahrungen
    Moderation: Christoph Kasprowiak, Datenschutzbeauftragter (TÜV), ITIL V3 Expert, mikado ag

Nutzen Sie unseren Workshop am 28.09., um sich zu diesen Schwerpunkten zu informieren und von Praxisberichten zu partizipieren.Wir laden Sie dazu herzlich ein!

Um Ihnen eine optimale Workshopumgebung zu bieten, ist die Veranstaltung auf maximal 30 Teilnehmer begrenzt. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.

Hier geht es zur Online-Anmeldung Die Agenda zum download finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und eine gelungene Veranstaltung.



Detailinformationen:

Für Krankenhäuser und Kliniken besitzen Datenschutz und Informationssicherheit (IS) wegen der sensiblen und schützenswerten Patientendaten einen besonderen Stellenwert. Der technische Fortschritt insbesondere im IT-Bereich schafft immer neue Möglichkeiten der Datenverarbeitung (z.B. digitale Dokumentation, Telemedizin oder Archivierung). Es ergeben sich damit aus Sicht des Persönlichkeitsschutzes und der gesicherten Informationsverarbeitung neue Fragen.

Sinnvolles Datenschutz- und IS-Management im Krankenhaus stellt sich den Herausforderungen von Datenschutzrecht und Informationssicherheit. Es zielt darauf ab, die rechtlich verbindlichen und selbst gewählten Datenschutzvorgaben umzusetzen und ein modernes IS-Managementsystem (ISMS) zu etablieren. Hierzu gehört, dass sowohl das medizinische Personal wie auch die Klinikverwaltung über die notwendigen detaillierten Kenntnisse zum Datenschutz verfügen und ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt ist, der über die erforderliche Fachkunde verfügt. Das ausgewogene Wirken eines IS-Beauftragten schafft Synergien in der Informationsverarbeitung.

Entschlossen umgesetzter Datenschutz im Zusammenwirken mit einem ausgewogenen ISMS helfen somit nicht nur, Konflikte mit den rechtlichen Vorgaben zu vermeiden, sondern können auch zu einem Qualitätsgewinn in der Versorgung führen.

 
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